Väter können die Vaterschaft vor oder nach der Geburt des Kindes urkundlich anerkennen. Zur rechtswirksamen Anerkennung ist die Zustimmung der Kindesmutter in urkundlicher Form erforderlich. Erst dann kann der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden.
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen.
Zuständige Stelle:
Fachbereich Bürgeramt – Standesamt
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Raum 2.04 + 2.06
E-Mail: standesamt@badoldesloe.deTel. 04531 504-331 + 332
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8–12 Uhr